Wie kommt ein Kind in Ihre Familie? – Die Vermittlung

Die Überprüfung ist abgeschlossen und nun beginnt erst einmal eine Zeit des Wartens, die sehr kurz sein oder auch länger dauern kann. In der Überprüfung haben wir gemeinsam herausgearbeitet,mehr...


Bei der Vermittlung in eine unbefristete Vollzeitpflege mehr...
Bei der Vermittlung in die befristete Vollzeitpflege mehr...
Bei der Vermittlung in Krisenpflege mehr...

Anbahnung

Sobald Sie das Kind kennengelernt haben, fängt die Anbahnung an. Im gesamten Anbahnungsprozess werden Sie von Ihrer Familienberater*in, die Sie aus der Überprüfung kennen, eng beraten und begleitet.
Eine Anbahnung bei unbefristeter Vollzeitpflege  dauert in der Regel bei Kindern im Alter zwischen 1 – 6 Jahre etwa 2 bis 3 Monate. Bei Säuglingen ist die Anbahnungsphase wesentlich kürzer. Hier beträgt sie bis zu maximal 3 Wochen. mehr...

Eine Anbahnung bei befristeter Vollzeitpflege umfasst 1 – 2 Termine. In besonderen Fällen kann die Anbahnung über einen längeren Zeitraum von 1- 2 Wochen dauern. Während der Anbahnung besteht bei allen Beteiligten die Möglichkeit, Bedenken anzusprechen. Zweifel und offene Fragen werden geklärt. Die Anbahnung kann von allen Beteiligten an jeder Stelle mit entsprechender Begründung abgebrochen werden. Im gesamten Anbahnungsprozess werden Sie von Ihrer Familienberater*in, die Sie aus der Überprüfung kennen, eng beraten und begleitet.

Bei der Krisenpflege werden Sie telefonisch angefragt, das betreffende Kind aufzunehmen. Das Kind wird – meist im Rahmen einer Inobhutnahme durch das Jugendamt – innerhalb weniger Stunden in Ihren Haushalt vermittelt. Im gesamten Prozess werden Sie von Ihrer Familienberater*in, die Sie aus der Überprüfung kennen, eng beraten und begleitet.