Häufig gestellte Fragen

Wir freuen uns über alle Interessent*innen für die Aufnahme eines Pflegekindes. Vielleicht wollen Sie sich grundsätzlich über diesen Bereich informieren oder Sie kennen schon andere Pflegeeltern und möchten diese Möglichkeit für sich prüfen oder Sie haben sich schon lange mit dem Gedanken beschäftigt, ein Pflegekind aufzunehmen, in Ihrer Familie und Ihrem Freundeskreis diskutiert und möchten jetzt einen Schritt weiter gehen:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich zu informieren. Bitte lesen Sie hier weiter

I. Wer kann Pflegemutter, Pflegevater, Pflegeeltern werden?

Fast alle Menschen können Pflegeeltern werden! Und es werden dringend Pflegeeltern gesucht.
In Kürze ein paar Eckdaten:

  • Sie sollten über 25 Jahre alt sein,
  • über ausreichendes Einkommen verfügen, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten und
  • genügend Platz zur Aufnahme eines (weiteren) Kindes in Ihrer Wohnung haben.
  • Sie sollten gesund genug sein und dürfen keine Vorstrafen haben….
  • Sie leben alleine oder in einer hetero- oder homosexuellen Partnerschaft oder in einer Wohngemeinschaft, mit Kindern oder ohne.

Hilfreich ist, wenn Sie mitten im Leben stehen und vielleicht sogar schon über Erfahrungen im Zusammenleben mit Kindern verfügen. Bitte lesen Sie hier weiter.

II. Was muss ich tun, um ein Kind aufzunehmen?

Zu Beginn bekommen Sie von uns allgemeine Informationen

III. Überprüfung und Vorbereitung

Danach melden Sie sich zur Überprüfung und Vorbereitung an. In diesem Prozess von ca. 8 Terminen prüfen Sie und wir, ob ein Leben mit Pflegekind(ern) für Sie in Frage kommt. In diesem Prozess reflektieren Sie über sich selbst und ob bzw. was für ein Kind zu Ihnen passen könnte. Sie werden durch viele Beispiele angeregt und auf die Zeit mit dem Pflegekind vorbereitet.
Siehe Überprüfung und Vorbereitung

IV. Vermittlung eines Pflegekindes

Wenn Sie auf das Kind / den Jugendlichen vorbereitet sind und die Eignungsbestätigung erhalten haben, können wir Sie vermitteln.
Sobald das Jugendamt eine Pflegefamilie für ein Kind anfragt, überlegen wir, ob es in Ihre Familie passen könnte. Fällt das Ergebnis positiv aus, schlagen wir Sie dem Jugendamt vor.
Danach werden Details mit dem Jugendamt, mit Ihnen und der Herkunftsfamilie geklärt. Wenn allen Beteiligten eine Unterbringung des Kindes bei Ihnen passend erscheint, beginnt die Kontaktanbahnung. In dieser Zeit können sich alle jederzeit für oder gegen eine Unterbringung entscheiden. Bitte lesen Sie hier weiter

Wie ist der Weg, wenn ich ein Kind oder eine*n Jugendliche*n in meine Familie aufnehmen möchte, die ich schon kenne?
Wenn Sie ein Kind oder eine*n Jugendliche*n aufnehmen möchten, den Sie schon kennen, dann müssten Sie sich zunächst an das Jugendamt/den RSD (Regionaler Sozialdienst) wenden. Zuständig ist das Jugendamt in dem Bezirk, in dem seine oder ihre leiblichen Eltern wohnen.
Dieses Jugendamt entscheidet dann, ob und welche Hilfe eingesetzt wird. Das kann befristete oder unbefristete Vollzeitpflege mit oder ohne Rückkehroption sein.
Wenn Sie die Voraussetzungen für Pflegeelternbewerber erfüllen und das Jugendamt eine Unterbringung bei Ihnen grundsätzlich befürwortet, erhält Pik einen Überprüfungsauftrag, wenn Sie in Friedrichshain-Kreuzberg oder Neukölln-Ost wohnen.
Und dann können wir Ihnen eine reguläre oder eine nachträgliche Überprüfung und Vorbereitung anbieten.

V. Welche Pflegeformen gibt es?

Es gibt verschiedene Formen von Pflege:
Sie können vorab prüfen, welche am besten Ihren Vorstellungen und Ihrem Lebenskonzept entspricht. Es ist auch möglich, sich für ein Kind zu bewerben, das Sie schon kennen.
Mehr zu den Pflegeformen
1. Unbefristete Vollzeitpflege
Unbefristete Vollzeitpflege mit dauerhafter Lebensperspektive in der Pflegefamilie: Diese Pflegeform wird vom Jugendamt und vom Familiengericht geprüft und bedeutet, dass ein Kind nicht bei seiner Herkunftsfamilie leben kann.mehr...

2. Befristete Vollzeitpflege:
Wenn eine Möglichkeit zur Rückkehr zur Herkunftsfamilie besteht oder ein Dauerpflegeplatz gesucht wird, wird in der Regel eine befristete Vollzeitpflege eingesetzt.
Befristete Vollzeitpflege sollte nicht länger als maximal 6 Monate dauern. Bitte lesen Sie hier weiter.

3. Krisenpflege:
Krisenpflegeeltern werden dringend gebraucht!
Die Krisenpflege ist vorrangig bestimmt für Säuglinge und kleine Kinder in Krisensituationen, die sofort untergebracht werden müssen.
Die Krisenpflege gewährleistet die sofortige Aufnahme eines Kindes für ca. drei Monate und bietet einen geschützten familiären Rahmen, in dem das Kind Geborgenheit und liebevolle Zuwendung erhält.
mehr...

VI. Was muss ich zum Finanziellen und Rechtlichen wissen?

Pflegeeltern erhalten vom Jugendamt monatliche Leistungen zum notwendigen Unterhalt für das Pflegekind / den Pflegejugendlichen, sobald der Pflegevertrag abgeschlossen wurde. Die Bezahlung setzt sich zusammen aus

  • einem festgelegten Sockelbetrag für Vollzeitpflege für die Kosten zur Erziehung
  • einer nach Alter berechneten Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes oder Jugendlichen,
  • einem monatlichen Pauschalbetrag für Beihilfen bei Vollzeitpflege sowie
  • erhöhtes Pflegegeld bei erhöhtem Förderbedarf
  • erhöhtem Pflegegeld für Krisenpflege

Hier finden Sie die Liste über das aktuelle Pflegegeld in Berlin.
Als Pflegeeltern haben Sie darüber hinaus auf Antrag einen Anspruch auf Zuschuss zur Renten- und zur Unfallversicherung. Die Möglichkeit einer Haftpflichtversicherung für Pflegeeltern besteht über PiK.
Die zuständige Fachkraft berät Sie gerne zu individuellen finanziellen Fragen.

VII. Was ist eine Pflegeelternschule und wann gehe ich dahin?

Die Pflegeelternschule ist eine halbjährliche Weiterbildung für Pflegeeltern aus ganz Berlin.
Mit Aufnahme des Pflegekindes nehmen wir die umgehende Anmeldung zur Pflegeelternschule der Sozialpädagogischen Fortbildungsstätte Berlin-Brandenburg in Berlin-Mitte vor, damit Sie baldmöglichst daran teilnehmen können.
Die Kurse beginnen jedes Jahrmehr...

im Frühjahr und Herbst. Sie können am Donnerstag-Vormittags-Kurs von 9.30 – 12.00 Uhr oder Dienstag-Abends-Kurs von 18.30 – 21.00 Uhr teilnehmen.
Die Kurse enden mit einem Abschlusskolloquium und nach erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat.
Sobald Ihre Teilnahme möglich ist, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht und eine Einladung zur Weiterbildung.
Rahmenplan zur Grundqualifikation:
https://www.pflegekinder-berlin.de/files/rundschreiben_jug_4_2004.15331432.pdf

VIII. Was ist der Leitfaden AV Pflege zur Feststellung der Eignung und Auswahl von Erziehungspersonen?

Fachliche Standards zur Vollzeitpflege in Berlin geben das inhaltliche Vorgehen in den Bereichen Überprüfung und Vorbereitung von Pflegeelternbewerber*innen, Vermittlung sowie Beratung, Begleitung und Unterstützung von Pflegefamilien vor. Bitte lesen Sie hier weiter

Begriffserklärungen

Hier finden Sie Begriffserklärungen.

Pflegekinderdienste
In Berlin gibt es die Pflegekinderdienste direkt im Jugendamt und in Freier Trägerschaft. PiK ist seit 2006 in Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln-Ost als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe für den Bereich Pflegekinderwesen zuständig. Auftraggeber sind die Jugendämter Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln-Ost. PiK arbeitet eng mit den Jugendämtern zusammen.

Die Herkunftsfamilie ist die leibliche, biologische Familie des Pflegekindes. Die Herkunftseltern behalten nach der Inpflegegabe das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts. mehr...

Es ist auch möglich, dass das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts entzogen werden und vom Familiengericht auf Antrag des Jugendamts ein Vormund eingesetzt wird.
Herkunftseltern, die das Sorgerecht haben, müssen mit der Unterbringung ihres Kindes in der Pflegefamilie einverstanden sein und im Jugendamt einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
Herkunftseltern nehmen nach Möglichkeit aktiv teil an Vermittlung und Beratung, Begleitung und Unterstützung, auch wenn sie das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts nicht mehr haben.

Das Sorgerecht besteht aus drei Teilen:
1. Aufenthaltsbestimmungrecht, 2. Personensorge inklusive Gesundheitsfürsorge und HzE-Antrags-Berechtigung und 3. Vermögenssorge
Pflegeeltern üben in der Regel mehr...

Teile des Personensorgerechts aus. Sie haben die Alltagssorge für das Pflegekind. Bei größeren Entscheidungen wie z.B. einer Operation (Gesundheitsfürsorge), Auswahl einer Schule oder Reisen benötigen Pflegeeltern die Zustimmung des Sorgeberechtigten, also entweder der leiblichen Eltern oder des Vormunds.

In Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln-Ost gibt es vier Amtsvormünder/innen. Der Sitz ist im Rathaus Friedrichshain. Der Vormund/die Vormundin trägt die Verantwortung für bestimmte Teile des Sorgerechts.
Der Vormund/die Vormundin hat in der Regel Kontakt zu dem Kind und der Pflegefamilie,macht ebenfalls Hausbesuche und nimmt z.B. an Hilfekonferenzen teil. Es ist Aufgabe und Rolle des Vormunds/der Vormundin die Entwicklung und die Lebensbedingungen des Mündels gut zu kennen. Er/sie erstattet dazu regelmäßig dem Familiengericht Bericht.
Überregional in ganz Berlin gibt es zudem die Vormundschaft durch die Arbeiterwohlfahrt. Die Vormunder/-innen der Arbeiterwohlfahrt sind zusätzlich ausgebildet für die Arbeit mit Kindern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben Sie sind vertraut mit den Kulturen der Herkunftsländer der Kinder sowie den erforderlichen rechtlichen Hintergründen z.B. Aufenthaltsrecht in Deutschland oder Antrag auf einen Paß in den Botschaften oder Konsulaten der Herkunftsländer.

Erweiterter Förderbedarf bedeutet, dass von den Pflegeeltern ein erhöhter Erziehungsaufwand gefordert ist. Wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind erweiterten Förderbedarf hat, sollte dieser im Jugendamt/RSD ausgesprochen werden. Die Kriterien für erweiterten Förderbedarf sind in der AV Pflege ?Leitfaden zur Ermittlung eines erweiterten Förderbedarfs bei Vollzeitpflege? festgehalten. Wenn Pflegeeltern den Verdacht haben, dass erweiterte Erziehungsanforderungen an sie gestellt werden, sollten sie dies zunächst mit der Fachkraft von PiK besprechen. Die zuständige Sozialarbeiterin im Jugendamt geht dieser Bitte um Prüfung des erweiterten Förderbedarfs dann nach, indem sie einen Fachdienst, in der Regel die EFB (Erziehungs- und Familienberatungsstelle) zur Prüfung des erweiterten Förderbedarfs beauftragt. Bevor der Fachdienst mit der Prüfung des erweiterten Förderbedarfs beauftragt wird, muss der Antrag der/des Personensorgeberechtigten (Vormund/in oder Herkunftseltern) dazu vorliegen. Pflegeeltern können diesen Antrag nicht stellen, sie können jedoch um Überprüfung bitten.
Der/die Psychologe/-in aus der zuständigen EFB prüft dann, ob erweiterter Förderbedarf vorliegt, führt Gespräche mit Pflegeeltern, Pflegekind und beteiligten Institutionen/Einrichtungen und reicht schriftlich eine gutachterliche Stellungnahme dazu beim Jugendamt/RSD ein. Sollte erweiterter Förderbedarf vorliegen, werden die erhöhten Erziehungsanforderungen und damit verbundenen Ziele in der Hilfeplanung festgehalten. Erweiterter Förderbedarf wird mit einer höheren Bezahlung für die Pflegeltern honoriert und in der AV Pflege festgehalten.

Das Jugendamt (RSD) lädt zu Hilfekonferenzen ein. Eingeladen werden die sogenannten Beteiligten an der Hilfe, das sind die Herkunftseltern, ggf. Vormünder/-innen, Sie als Pflegeeltern und die zuständige Fachkraft bei Pik. Falls sinnvoll können z.B. auch Lehrer/-innen, Erzieher/-innen oder Therapeuten/-innen an der Hilfekonferenz teilnehmen. Hilfekonferenzen finden in der Regel 4-6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums statt. Zum Zeitpunkt der Hilfekonferenz liegen dem Jugendamt zur inhaltlichen Vorbereitung Ihr Entwicklungsbericht und der Bericht von PiK (Trägerbericht) vor. In der Hilfekonferenz wird die Arbeit des letzten Bewilligungszeitraums ausgewertet. Die Entwicklungsschritte, die Ihr Pflegekind gemacht hat, werden besprochen. Es werden neue Arbeitsaufträge und Ziele erarbeitet und im Hilfeplan festgehalten. Die Hilfe wird fortgeschrieben oder beendet (Beendigung der Hilfe).

Der Hilfeplan wird vom Jugendamt verfasst und von allen an der Hilfe Beteiligten unterschrieben. Alle Beteiligten können ihre Ziele und Wünsche für den kommenden Bewilligungszeitraum benennen. Eine Einigung wird dann erzielt. Die im Hilfeplan festgehaltenen Ziele (Was wird im kommenden Bewilligungszeitraum mit dem oder für das Pflegekind erreicht?) und Arbeitsaufträge (Wer der Beteiligten muss was tun, um diese Ziele zu erreichen?) sind für alle Beteiligten verbindlich.

Ein Bewilligungszeitraum gibt an, wie lange die Hilfe (Vollzeitpflege) jeweils eingesetzt wird.
Der Bewilligungszeitraum kann dem Kostenübernahmebescheid entnommen werden, den Sie nach der Hilfekonferenz/Fortschreibung der Hilfe erhalten.
Bei Befristeter Vollzeitpflege/Krisenpflege dauert ein Bewilligungszeitraum maximal drei Monate. Eine Krisenpflege kann auch früher beendet werden, weil z.B. die Mutter aus dem Krankenhaus entlassen wurde oder die Herkunftseltern ihre Situation geklärt haben, so dass eine Rückführung möglich ist oder weil das Kind in eine andere Hilfeform vermittelt werden konnte. Die Kosten für Vollzeitpflege werden nur solange vom Jugendamt übernommen, wie das Kind bei Ihnen lebt.
Bei Befristeter Vollzeitpflege/Kurzpflege dauert ein Bewilligungszeitraum in der Regel maximal sechs Monate.
Bei Unbefristeter Vollzeitpflege dauert ein Bewilligungszeitraum in der Regel ein Jahr. Wenn ein Pflegekind bereits volljährig ist, ein Pflegeverhältnis laut Hilfeplanung aber weiter besteht, dauern Bewilligungszeiträume meist 6 Monate.

Jeweils 4-6 Wochen vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums müssen Sie als Grundlage für die Hilfeplanung einen Entwicklungsbericht schreiben. Dafür benutzen Sie bitte unbedingt unseren Leitfaden für Entwicklungsberichte! Die Inhalte des Entwicklungsberichts werden im Rahmen der Beratung mit der Fachkraft zuvor besprochen und ausgewertet. Wenn Sie möchten, hilft die Fachkraft Ihnen beim Verfassen des Berichts.

Jeweils 4-6 Wochen vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums schreibt die Fachkraft ebenfalls als Grundlage für die Hilfeplanung einen Trägerbericht. Dafür gibt es eine Berichtsstruktur bei PiK. Der Trägerbericht beschreibt die Gesprächs- und Beratungsinhalte zwischen Ihnen, dem Pflegekind, ggf. anderen Beteiligten und der Fachkraft, ggf. auch den Verlauf der Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie. Die Fachkraft gibt eine Einschätzung ab, welche Entwicklungsmöglichkeiten das Kind bei Ihnen hat und welche Ziele in Zukunft bearbeitete werden sollten. Der Trägerbericht wird Ihnen vorgelegt und mit Ihnen besprochen, bevor er an das Jugendamt geschickt wird.