Hier finden Sie …
– die seit Januar 2026 gültige AV Vollzeitpflege:
https://www.pflegekinderimkiez.de/wp-content/uploads/2026/08/AV_Vollzeitpflege_Januar2026.pdf
– die seit dem 01.09.2024 gültigen Ausführungsvorschriften über die Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen nach § 39 SGBVIII – für Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und teilstationärer Familienpflege (§ 32 Satz 2 SGB VIII) (AV-Vollzeitpflege-Pflegegeld)
https://www.pflegekinderimkiez.de/wp-content/uploads/2
024/10/AV_Vollzeitpflege_Pflegegeld_Sep2024.pdf
die Pauschalen für den Lebensunterhalt / Kosten für die Pflege und Erziehung ab 01.09.2024
nicht die Finanzielle Leistungen Krisenpflege
Die Pflegeform ‚Krisenpflege‘ wird derzeit berlinweit überarbeitet mit der neuen Bezeichnung ‚Bereitschaftskrisenpflege‘, mit einer Fertigstellung und der Ausstattung mit verbesserten Pflegesätzen ist bis Herbst 2026 zu rechnen.
Alle relevanten Ausführungsvorschriften und weiterführende Informationen der ‚Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie‘ finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/pflegekinder/

